Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://cd-portal.dguv.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 11.10.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Nicht alle Bilder / Grafiken sind mit Alternativtexten versehen.
- Überschriftenhierarchien werden teilweise nicht eingehalten.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
- Listen bestehen gelegentlich nur aus einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Begründung der Mängel
Die Webseiteninhalte werden von unterschiedlichen Personen erstellt und gepflegt. Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit können damit nicht gänzlich vermieden werden.
Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon:
www.gebaerdentelefon.de/dguv
Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Weitere Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier. Die Filme in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erklären Ihnen unsere Aufgaben, die Inhalte und die Navigation unserer Internetseite.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.10.2024 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@dguv.de. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 030 13001-0 (Zentrale) oder über das Gebärdentelefon. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de oder telefonisch unter 030 18 527-2805.